Alle diese Schriftstücke gehen in ihrem Kern auf den Willen von Valentin Ostertag zurück, den er seiner Alleinerbin zu Lebzeiten vermächtnisweise auferlegt hat. Margreth beruft sich ausdrücklich darauf, dass es sein Wille gewesen sei, Dürkheimer Kindern eine Aussteuerbeihilfe zu gewähren. Doch habe er seinen Wunsch mit Rücksicht auf ihre Person nie in die Tat umgesetzt, was sie nunmehr aus Dankbarkeit tun wollte.
In vielen Aussagen stellte Margreth einen Zusammenhang zwischen seinem Verzicht, eine Stiftung einzusetzen und ihrer aufopfernden Pflege während seiner langwierigen Erkrankung her. Es ist also anzunehmen, dass Valentin Ostertag die beabsichtigte Stiftung deshalb nicht selbst eingerichtet hat, damit seine Ehefrau Margreth nach seinem Tod über die Zinserträge von jährlich 90 Gulden des Hauptgeldes von 2000 Gulden frei verfügen konnte.
Die Unterschiede in den verschiedenen Testamenten liegen in den Details, also in der Präzisierung der Bestimmungen. Die Satzungen in den verschiedenen Dokumenten enthalten im Kern ein ganzes Bildungs- und Sozialprogramm.
Das Dokument von 1509 ist nicht bekannt. Allerdings konnten die wichtigsten Artikel rekonstruiert werden und der aktuelle Fund aus dem Jahr 2009 bestätigt diese Inhalte. So hat Frau Ostertag ihre Stiftung durch den Landesherrn, Graf Emich von Leiningen-Dachsburg, bestätigen lassen. Diese bestätigten Artikel stellen das Grundgerüst der Stiftung dar und kommen in allen Testamenten vor.
In den Dokumenten von 1511 und 1519 entsprechen die Verfügungen noch dem mittelalterlichen Seelgerät. Es wurde festgelegt, dass die Almosen oder Geldübergaben bei der Singmesse am St. Valentinstag stattfinden und es war die Pflicht eines jeden Geförderten oder Almosenempfängers, dass er dem Seelenamt vollständig beiwohne und für das Seelenheil der Stifter betete. Die Empfänger müssen an diesem Tag „… “. Danach muss der Priester auf die wohltätigen Stifter hinweisen und junge Paare zur guten Führung ihrer Ehe ermahnen. Anschließend müssen neun stille Messen abgehalten werden. Außerdem erhalten die Armen am St. Valentinstag eine Geldspende, mit dem Betrag von einem Gulden in Pfennigen. Mit diesen Bedingungen, dem Seelengerät, wurde eine immer währende Fürbitte der Ostertags gesichert.
Frau Margreth hatte ihren letzten Lebensgefährten Johann Hoesser zu ihrem Vermögensverwalter eingesetzt. Wohl unter seinem Einfluss erhielt die Stiftung eine vorreformatorische Prägung.
Im Zeitraum von 1519 bis 1529 wird sie von einer mittelalterlichen Almosenstiftung zu einer Ehesteuer- und letztlich zur Studienstiftung. Die früher religiös motivierte Almosenvergabe wandelte sich zur sozialen Verantwortung um. Hinweise auf spezifisch religiöse Verpflichtungen der Almosenempfänger sind in dem Testament von 1529 nicht mehr enthalten. Der Seelgerätcharakter ist also komplett weggefallen. Mit diesem Dokument hat die von Frau Margreth geschaffene Valentin-Ostertag-Stiftung ihre endgültige Gestalt angenommen. Sie wurde nach dem Tod ihrer Stifterin genau in dieser Form praktiziert.
Die erste Abrechnungsüberprüfung datiert aus dem Jahr 1537 und betrifft die Rechnungsjahre 1535 und 1536. Das Jahr 1535 dürfte demnach das tatsächliche Gründungsjahr der von der „ersamen frawen Margreth Hallerin von Hallerstein“ errichteten Stiftung sein.
Frau Margreth war für die frühe Neuzeit eine moderne, kluge und selbstbewusste Frau. Nach dem Tod ihres ersten Ehemanns Valentin Ostertag hat sie intensiv daran gearbeitet, die freiwillig übernommene Verpflichtung zu erfüllen, eine Stiftung nach seinem Willen ins Leben zu rufen. Sie hat sich bemüht die beste Form für die Stiftungssatzung zu finden. Fachleute und Freunde hatte sie dafür befragt und den ursprünglichen Stiftungsentwurf von 1509 dreimal überarbeitet, um ihn an die sich verändernden Zeitumstände anzupassen.
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